Klein Rheide - Solar
Auf
Wunsch eines bedeutenden Vorhabenträgers der Solarindustrie wurde der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. der Gemeinde Klein Rheide
entwickelt. Alleiniges Ziel dieses Vorhabens war die Zulässigkeit von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einem Konversionsstandort nach
Wiederverfüllung aus durchgeführtem Kiesabbau. Für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans war die erstmalige Aufstellung eines Flächennutzungsplans erforderlich.
Grundlage für die
Errichtung dieser Solaranlagen war das zum Zeitpunkt der
Planaufstellung geltende Recht aus dem EEG (Erneuerbares Energien
Gesetz), nach dem (jeweils) mindestens 50 % der Solaranlagenfläche
Konversionsfläche sein muss. Dies bot die Möglichkeit, dem Fortschritt
des Kiesabbaus und seiner Wiederverfüllung folgend Anlagen aufzustellen
und an das übergeordnete Netz einzubinden.
Bei der Planrechtfertigung
für den Bebauungsplan war die Zulässigkeit des fortlaufenden
Anlagenaufbaus zu berücksichtigen. Dieses komplizierte Verfahren hatten
wir entwickelt und in enger und konstruktiver Abstimmung mit der
Gemeinde, dem Vorhabenträger, dem Kiesunternehmer und den Behörden des
Kreises und des Landes Schleswig-Holsteins zur Rechtskonformität
geführt.
Zum Verfahren gehörige weitere Planungen:
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