Umweltplanung
Geltendes Planungsrecht erfordert den
Nachweis über den Schutz, die Entwicklung und den Ausgleich der
natürlichen Ressourcen.
Wir erfassen die biologischen und
landschaftlichen Grundlagendaten und stellen sie den sonstigen
Ansprüchen in Kontext. Wir beraten zur Eingriffsminimierung und
zum Ausgleich und Ersatz.
Wir entwickeln die Natur und
konzipieren die Wege in eine neue Natürlichkeit.