Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen
Vornehmlich durch das
Erneuerbare Energien-Gesetz ausgelöst haben wir bereits zahlreiche
kommunale Satzungen für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen erarbeitet. In
enger Zusammenarbeit mit den Projekt-Investoren und den kommunalen
Gremien haben wir jeweils die erforderlichen Bebauungspläne bis zur
Rechtsreife und die ebenfalls erforderlichen Änderungen in den
Flächennutzungsplänen bis zur Genehmigung durch die höhere
Verwaltungsbehörde geführt.
Die Bebauungspläne wurden
jeweils vorhabenbezogen nach § 12 BauGB aufgestellt. Die für dieses
Verfahren erforderlichen Vorhaben- und Erschließungspläne wurden
ebenfalls von uns erarbeitet.
Bei den Bauleitplanungen
gehörte jeweils auch vorgeschriebene Umweltprüfung zu unseren Aufgaben.
Die gebündelte Bearbeitung
aller erforderlichen Planungsleistungen in einer Hand führte jeweils zu
einer sehr zügigen Projektentwicklung, dies war im
Interesse unserer verschiedenen Auftraggeber und aller weiteren
Beteiligten.

Beispiele der Planungen
für Photovoltaik-Freiflächenanlagen:
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