Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt
Kellinghusen
1. Änderung der rechtsgültigen
Satzung zur vermarktungsorientierten Bedarfsanpassung im Auftrag
eines privaten Vorhabenträgers

In engem Zeitrahmen haben wir die
Investorenwünsche mit den kommunalen Belangen koordiniert und die
Satzung zum Beschluss geführt. Weil der verbleibende Eingriff in
Natur und Landschaft kleiner wurde als zuvor festgesetzt, konnten
wir ehemals zum Ausgleich vorgesehene Fläche in
vermarktungsfähiges Bauland wandeln und somit die Planungskosten
zum Teil refinanzieren.
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