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Bürgersolarpark Meldorf II

Die Stadt Meldorf hat sich im Rahmen ihres Entwicklungsziels zur Energiesparstadt-Meldorf auch für die solare Energie engagiert.

Der Bebauungsplan Nr. 58.B der Stadt Meldorf hat als alleiniges Ziel die Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf 23 ha Ackerflächen zu ermöglichen. Er wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt.

Weil das Investitionsvorhaben in seiner Wirtschaftlichkeit in hohem Maße von den Förderbedingungen des EEG abhängig war, mussten die erforderlichen Bauleitplanungen sehr zügig entwickelt und entschieden werden. Nach Aufstellungsbeschluss am 26.03.2009 folgte der Planungsbeginn Anfang April 2009. Die erforderliche 2. Änderung im Flächennutzungsplan wurde parallel entwickelt, veröffentlicht und beschlossen.

Wir haben die komplette Planbetreuung einvernehmlich mit allen Beteiligten geliefert. Hierzu gehörte auch die Umweltprüfung mit entsprechendem Bericht unter Einbeziehung externer Gutachten, die Öffentlichkeitsbeteiligungen einschließlich Bürgerversammlung, Versenden der Unterlagen, Vorbereiten der Abwägungen und jeweils pünktliche Lieferung der Entscheidungsgrundlagen zu voraus bekannten Terminen der Ausschüsse und Ratsversammlungen.

Bürgersolarpark Meldorf (c) SunEnergy Europe GmbH Vorhaben- und Erschließungsplan
Meldorf Bebauungsplan Nr. 58.B
 
  Bebauungsplan downloaden (PDF)


Begründung downloaden (PDF / 2,35MB)

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