Bürgersolarpark Meldorf
II
Die Stadt Meldorf hat sich
im Rahmen ihres Entwicklungsziels zur Energiesparstadt-Meldorf auch für
die
solare Energie engagiert.
Der
Bebauungsplan Nr. 58.B der Stadt Meldorf hat als alleiniges Ziel die
Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf 23 ha Ackerflächen zu ermöglichen. Er
wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt.
Weil
das Investitionsvorhaben in seiner Wirtschaftlichkeit in hohem Maße von
den Förderbedingungen des EEG abhängig war, mussten die erforderlichen
Bauleitplanungen sehr zügig entwickelt und entschieden werden. Nach
Aufstellungsbeschluss am 26.03.2009 folgte der Planungsbeginn Anfang
April 2009. Die erforderliche 2. Änderung im Flächennutzungsplan wurde
parallel entwickelt, veröffentlicht und beschlossen.
Wir
haben die komplette Planbetreuung einvernehmlich mit allen Beteiligten
geliefert. Hierzu gehörte auch die Umweltprüfung mit entsprechendem
Bericht unter Einbeziehung externer Gutachten, die
Öffentlichkeitsbeteiligungen einschließlich Bürgerversammlung,
Versenden der Unterlagen, Vorbereiten der Abwägungen und jeweils
pünktliche Lieferung der Entscheidungsgrundlagen zu voraus bekannten
Terminen der Ausschüsse und Ratsversammlungen.
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