Bürgersolarpark Meldorf
I
Die Stadt Meldorf hat sich
im Rahmen ihres Entwicklungsziels zur Energiesparstadt-Meldorf auch für
die
solare Energie engagiert.
Der
Bebauungsplan Nr. 58A der Stadt Meldorf hat als alleiniges Ziel die
Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu ermöglichen. Er
wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt.
Weil
das Investitionsvorhaben in seiner Wirtschaftlichkeit in hohem Maße von
den Förderbedingungen des EEG abhängig war, mussten die erforderlichen
Bauleitplanungen sehr zügig entwickelt und entschieden werden. Nach
Aufstellungsbeschluss am 26.03.2009 folgte der Planungsbeginn Anfang
April 2009. Die erforderliche 2. Änderung im Flächennutzungsplan wurde
parallel entwickelt, veröffentlicht und beschlossen. Die
Öffentlichkeitsbeteiligungen wurden im März und Juni durchgeführt. Der
Beschlüsse über die Satzung für den Bebauungsplan und über die 2.
Änderung im Flächennutzungsplan kamen bereits am 23.Juli 2009 zustande.
Die Änderung im Flächennutzungsplan
wurde am 22. September 2009 genehmigt. Damit erreichte der
Bebauungsplan schon nach knapp 6 Monaten seit Aufstellungsbeschluss
seine Rechtskraft. 3 Monate später ging der erste Teil des Solarparks
an das Netz. "Yes, we can!"
Wir
haben die komplette Planbetreuung einvernehmlich mit allen Beteiligten
geliefert. Hierzu gehörte auch die Umweltprüfung mit entsprechendem
Bericht unter Einbeziehung externer Gutachten, die
Öffentlichkeitsbeteiligungen einschließlich Bürgerversammlung,
Versenden der Unterlagen, Vorbereiten der Abwägungen und jeweils
pünktliche Lieferung der Entscheidungsgrundlagen zu voraus bekannten
Terminen der Ausschüsse und Ratsversammlungen.
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