Gemeinde Hohenlockstedt "Hungriger Wolf" - Planung
(1. Änderung im Teil-Landschaftsplan "Westliche
Gemarkung" für den Bereich Flugplatz "Hungriger
Wolf")
Die Bereiche der Hangars im
Nordwesten und das bisherige Kasernengelände mit weiteren
Flugzeughallen im Südosten werden zur gewerblichen Nutzung
konvertiert. Der vorhandene Gebäudebestand ist zur Nachnutzung
vorgesehen, es soll aber auch innerhalb bebauter Bereiche eine zusätzliche
Entwicklung möglich sein. Die flugplatzrechtliche Nutzung wurde
privatwirtschaftlich dauerhaft gesichert.

(dunkelgrün: Flächen für Wald, hellgrün: "Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft", weiße Flächen: geschützte Biotope, Ausgleichsflächen,
gelb: Sondergebiet "Flugplatz", grau: Gewerbegebiet)
Der Landschaftsplan sieht vor, die feuchteren Bereiche
schützend einer naturnäheren Entwicklung als Feuchtbiotope oder
als feuchtgeprägten Waldstandort zuzuführen. Bisherige
Sportflächen und kleinere Randsäume werden zu
Entwicklungsräumen mit naturnaher Prägung. Die
flugplatzrelevanten Flächen werden mit ihrer bisherigen Nutzung
übernommen. In den zukünftigen Gewerbeflächen wird der
gewerblichen Nutzung eine Dominanz eingeräumt. Wegen des
gesetzlich vorgeschriebenen Waldschutzstreifens (30 m) müssen
kleine Waldflächen entfernt und an anderer Stelle ersetzt werden.
Weil es sich bei den Planungsvorhaben um die Konversion einer
baulichen, militärischen Anlage mit zivil vergleichbarer
Nachnutzung handelt, sind besondere, nachhaltige oder sich in die
Umgebung negativ auswirkende Folgen nicht zu erwarten. Dies wurde
unter anderem in einer tierökologischen Potentialanalyse und im
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan dargelegt.
Die im Teil-Landschaftsplan vorgesehenen Entwicklungen wurden
von uns in den Grünordnungsplänen 24
und 26
konkretisiert und in die Umweltprüfungen eingebracht.
nach oben?
zurück
Bestand