E-Mail senden
    

D 25524  Itzehoe  Breitenburger Straße 40A  T 04821-5302  M 0177 77 44 600

 

Planungen und Gutachten zur Renaturierung. Hier die RantzauniederungFreianlagen Prenzlauer Promenade Berlin.Bebauungsplan Nr. 59 der Stadt Meldorf

    Home /
      Landschaftsplanung /
      Hungriger Wolf /
      Planung

 

 

 

 

   

Gemeinde Hohenlockstedt "Hungriger Wolf" - Planung
(1. Änderung im Teil-Landschaftsplan "Westliche Gemarkung" für den Bereich Flugplatz "Hungriger Wolf")

Die Bereiche der Hangars im Nordwesten und das bisherige Kasernengelände mit weiteren Flugzeughallen im Südosten werden zur gewerblichen Nutzung konvertiert. Der vorhandene Gebäudebestand ist zur Nachnutzung vorgesehen, es soll aber auch innerhalb bebauter Bereiche eine zusätzliche Entwicklung möglich sein. Die flugplatzrechtliche Nutzung wurde privatwirtschaftlich dauerhaft gesichert.

Landschaftsplan Gemeinde Hohenlockstedt (West) - Planung << zurück?

(dunkelgrün: Flächen für Wald, hellgrün: "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft", weiße Flächen: geschützte Biotope, Ausgleichsflächen, gelb: Sondergebiet "Flugplatz", grau: Gewerbegebiet)

Der Landschaftsplan sieht vor, die feuchteren Bereiche schützend einer naturnäheren Entwicklung als Feuchtbiotope oder als feuchtgeprägten Waldstandort zuzuführen. Bisherige Sportflächen und kleinere Randsäume werden zu Entwicklungsräumen mit naturnaher Prägung. Die flugplatzrelevanten Flächen werden mit ihrer bisherigen Nutzung übernommen. In den zukünftigen Gewerbeflächen wird der gewerblichen Nutzung eine Dominanz eingeräumt. Wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Waldschutzstreifens (30 m) müssen kleine Waldflächen entfernt und an anderer Stelle ersetzt werden.

Weil es sich bei den Planungsvorhaben um die Konversion einer baulichen, militärischen Anlage mit zivil vergleichbarer Nachnutzung handelt, sind besondere, nachhaltige oder sich in die Umgebung negativ auswirkende Folgen nicht zu erwarten. Dies wurde unter anderem in einer tierökologischen Potentialanalyse und im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan dargelegt.

Die im Teil-Landschaftsplan vorgesehenen Entwicklungen wurden von uns in den Grünordnungsplänen 24 und 26 konkretisiert und in die Umweltprüfungen eingebracht.

nach oben?                                 zurück                               Bestand